Meist geschieht es unerwartet und im Morgengrauen: Beamte stehen mit einem Durchsuchungsbeschluss in der Hand vor Ihrer Tür. Wie Sie sich am besten verhalten, zeigt Ihnen unsere Checkliste für Durchsuchungen und Beschlagnahmen.
Nur mit einem gültigen (!) Durchsuchungsbeschluss, der nicht älter als sechs Monate ist und Ihre korrekten personenbezogenen Daten enthält, dürfen die Beamten Ihre Wohnung zur Durchsuchung betreten. Beschaffen Sie sich umgehend eine Kopie des Dokuments. Wichtig: nur in Ausnahmefällen kann ein Durchsuchungsbeschluss auch telefonisch oder mündlich durch den Richter angeordnet werden, beispielsweise wenn Gefahr im Verzug angenommen wird. Die Gründe hierfür müssen jedoch in der Ermittlungsakte vermerkt werden, um später auf Rechtmäßigkeit geprüft werden zu können.
Idealerweise rufen Sie uns bereits beim Eintreffen der Beamten an. Es kommt vor, dass Ihnen für die Zeit der Durchsuchung ein „Kontaktverbot“ erteilt wird, das Telefonieren mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht darf Ihnen jedoch unter keinen Umständen verboten werden. Bitten Sie die Beamten, mit der Durchsuchung bis zum Eintreffen des Anwalts zu warten, weigern sich diese, fragen Sie nach dem Grund der Weigerung und der Rechtsgrundlage hierfür, bleiben Sie ruhig und notieren Sie sich Namen der anwesenden Beamten.
Eine Behinderung der Beamten ist nach § 113 StGB strafbar. Durchsuchungen und Beschlagnahmen müssen grundsätzlich hingenommen werden. Nach § 106 StPO haben Sie jedoch ein Anwesenheitsrecht bei der Durchsuchung. Dokumentieren Sie jede Auffälligkeit. Bitten Sie ggf. einen Zeugen hinzu.
Von Ihrem Aussageverweigerungsrecht sollten Sie im Falle einer Hausdurchsuchung unbedingt Gebrauch machen, da auch vermeintlich Unverfängliches im Nachgang gegen Sie verwendet werden könnte. In keinem Fall sollten Sie Angaben zur Sache machen. Sie sind ebenfalls nicht verpflichtet, PIN- oder Entsperrcodes für Handys oder Smartphones sowie Computer-Passwörter zu nennen. Da das beschlagnahmte Material ohnehin in der Regel durch die Staatsanwaltschaft bzw. entsprechende IT-Spezialisten der Polizei durchsucht wird, bringt eine vorschnelle Herausgabe von Passwörtern etc. keinen Vorteil.
Seien Sie zu keinem Zeitpunkt mit der Durchsuchung, der Durchsicht von Dokumenten, Computern, Smartphones, Datenträgern etc. oder mit der Beschlagnahme dieser einverstanden und unterschreiben Sie nichts, das Ihre Zustimmung erklärt. Achten Sie auf eine Dokumentation Ihres Widerspruchs – in der Regel finden Sie auf dem Protokoll verschiedene Kästchen, neben denen steht: „Durchsuchung genehmigen“ oder „Gegenstände freiwillig herausgegeben“. Kreuzen Sie diese Kästchen nicht an. Im Idealfall machen Sie Ihren Widerspruch deutlich, indem Sie auf dem Protokoll in großen Buchstaben das Wort W I D E R S P R U C H über die vollständige Seite vermerken. Nach Abschluss der Durchsuchung sollte Ihnen ein Sicherungsprotokoll vorgelegt werden, prüfen Sie akribisch, ob tatsächlich alle Gegenstände korrekt angegeben sind, die mitgenommen werden. Fertigen Sie sich auch von diesen Dokumenten eine Kopie an.