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Durchsuchung und Beschlagnahme

Durchsuchung und Beschlagnahme

Meist geschieht es unerwartet und im Morgengrauen: Beamte stehen mit einem Durchsuchungsbeschluss in der Hand vor Ihrer Tür. Wie Sie sich am besten verhalten, zeigt Ihnen unsere Checkliste für Durchsuchungen und Beschlagnahmen. 

Checkliste für Durchsuchungen und Beschlagnahmen.

Fragen Sie nach dem Durchsuchungsbeschluss.

Nur mit einem gültigen (!) Durchsuchungsbeschluss, der nicht älter als sechs Monate ist und Ihre korrekten personenbezogenen Daten enthält, dürfen die Beamten Ihre Wohnung zur Durchsuchung betreten. Beschaffen Sie sich umgehend eine Kopie des Dokuments. Wichtig: nur in Ausnahmefällen kann ein Durchsuchungsbeschluss auch telefonisch oder mündlich durch den Richter angeordnet werden, beispielsweise wenn Gefahr im Verzug angenommen wird. Die Gründe hierfür müssen jedoch in der Ermittlungsakte vermerkt werden, um später auf Rechtmäßigkeit geprüft werden zu können. 

Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt.

Idealerweise rufen Sie uns bereits beim Eintreffen der Beamten an. Es kommt vor, dass Ihnen für die Zeit der Durchsuchung ein „Kontaktverbot“ erteilt wird, das Telefonieren mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht darf Ihnen jedoch unter keinen Umständen verboten werden. Bitten Sie die Beamten, mit der Durchsuchung bis zum Eintreffen des Anwalts zu warten, weigern sich diese, fragen Sie nach dem Grund der Weigerung und der Rechtsgrundlage hierfür, bleiben Sie ruhig und notieren Sie sich Namen der anwesenden Beamten. 

Liegt ein gültiger Durchsuchungsbeschluss vor, leisten Sie keinen Widerstand.

Eine Behinderung der Beamten ist nach § 113 StGB strafbar. Durchsuchungen und Beschlagnahmen müssen grundsätzlich hingenommen werden. Nach § 106 StPO haben Sie jedoch ein Anwesenheitsrecht bei der Durchsuchung. Dokumentieren Sie jede Auffälligkeit. Bitten Sie ggf. einen Zeugen hinzu. 

Sagen Sie am besten nichts.

Von Ihrem Aussageverweigerungsrecht sollten Sie im Falle einer Hausdurchsuchung unbedingt Gebrauch machen, da auch vermeintlich Unverfängliches im Nachgang gegen Sie verwendet werden könnte. In keinem Fall sollten Sie Angaben zur Sache machen. Sie sind ebenfalls nicht verpflichtet, PIN- oder Entsperrcodes für Handys oder Smartphones sowie Computer-Passwörter zu nennen. Da das beschlagnahmte Material ohnehin in der Regel durch die Staatsanwaltschaft bzw. entsprechende IT-Spezialisten der Polizei durchsucht wird, bringt eine vorschnelle Herausgabe von Passwörtern etc. keinen Vorteil.  

Widersprechen Sie der Durchsuchung sowie der Sicherstellung. 

Seien Sie zu keinem Zeitpunkt mit der Durchsuchung, der Durchsicht von Dokumenten, Computern, Smartphones, Datenträgern etc. oder mit der Beschlagnahme dieser einverstanden und unterschreiben Sie nichts, das Ihre Zustimmung erklärt. Achten Sie auf eine Dokumentation Ihres Widerspruchs – in der Regel finden Sie auf dem Protokoll verschiedene Kästchen, neben denen steht: „Durchsuchung genehmigen“ oder „Gegenstände freiwillig herausgegeben“. Kreuzen Sie diese Kästchen nicht an. Im Idealfall machen Sie Ihren Widerspruch deutlich, indem Sie auf dem Protokoll in großen Buchstaben das Wort W I D E R S P R U C H über die vollständige Seite vermerken. Nach Abschluss der Durchsuchung sollte Ihnen ein Sicherungsprotokoll vorgelegt werden, prüfen Sie akribisch, ob tatsächlich alle Gegenstände korrekt angegeben sind, die mitgenommen werden. Fertigen Sie sich auch von diesen Dokumenten eine Kopie an. 

Wenn eine Hausdurchsuchung bei Ihnen durchgeführt wird, kontaktieren Sie uns umgehend.

  • Bei Ihnen wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt?
  • Sie fragen sich, ob es möglich ist, sich gegen eine Hausdurchsuchung zu wehren?
  • Können Zufallsfunde bei der Hausdurchsuchung gegen Sie verwendet werden, auch wenn danach überhaupt nicht gesucht wurde?

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Verhaltens Ihrer Person im Rahmen des laufenden Ermittlungsverfahrens
  • Akteneinsicht (ist nur durch den Rechtsanwalt möglich! Sie selbst haben nach aktueller Rechtslage kein Recht zur Akteneinsicht!)
  • Eingehende Beratungsphase nach Akteneinsicht mit Festlegung der Zielsetzungen

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Prüfung der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung und gegebenenfalls Einlegen von Rechtsmitteln gegen diese.
  • ggf. Geltendmachung von Verwertungsverboten einzelner Erkenntnisse
  • Versuch, die beschlagnahmten Gegenstände wieder zurückzuerhalten. 
  • Bestimmung der Verteidigungsstrategie

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Die Dauer des Ermittlungs- und Strafverfahrens wird maßgeblich von den Ermittlungsbehörden und dem Gericht bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Kosten für die Erstberatung für Verbraucher sind begrenzt auf 190,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Im Gespräch werden etwaige weitere Honorare für weitere Tätigkeiten aufgezeigt und erläutert.
  • in der Regel Honorarvereinbarung für die einzelnen Verfahrensabschnitte, insbesondere in Fällen, deren Umfang, Schwierigkeitsgrad und die überragende Bedeutung für den Betroffenen einen aufwändigeren Einsatz des Rechtsanwalts erfordern

Ihre Ansprechpartner in Sachen Strafrecht

Cüneyt Gençer

Cüneyt Gençer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

+49 911 37 66 76-0
gencer@gencer-coll.de