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Strategie in der Revision

Strategie in der Revision

Erfolg bedeutet nicht nur, dass das angegriffene Urteil aufgehoben wird - sondern dass auch danach das für Sie bestmögliche Ergebnis steht.

"Recht haben" ist nur die halbe Miete!

…um Recht zu bekommen, muss man sich mit dem Strafverfahren, seinen Besonderheiten und den Gewohnheiten seiner Teilnehmer auskennen. Das Rechtsmittel der Revision kann daher nur dann als wirklich erfolgversprechend bewertet werden, wenn Ihre Vertretung einen Plan auch über den schlichten Schriftsatz hinaus hat.

Für jedes Problem...
Eins darf dabei nie aus dem Blick geraten: In den allermeisten Fällen ist die Folge der gewonnenen Revision „nur“ die Aufhebung des Urteils, seiner Tatsachenfeststellungen und die Verweisung zurück an das Untergericht, welches dann neu entscheiden muss. Nur selten entscheidet das Revisionsgericht direkt, manchmal lässt es zumindest den festgestellten Sachverhalt unberührt. Entscheidend für Sie ist also, transparent informiert zu werden, welche Chancen bestehen, und wie danach weiterverfahren werden soll.

...eine Lösung
Wenn klar ist, womit Sie mit Unterstützung unseres Teams bestenfalls planen können, gilt es, sich weiter Gedanken zu machen: Wie erreichen wir in erneuter Verhandlung einen Freispruch? Was können wir tun, um sicherzustellen, dass aus einer Haft- eine Bewährungsstrafe wird? Unter welchen Umständen werden Konsequenzen für Ihre Fahrerlaubnis, Ihre Berufszulassung, Ihren Aufenthaltstitel und anderes vermieden?

Dabei müssen wir nicht nur die gesetzlichen Hintergründe kennen, sondern immer auch die anderen Verfahrensbeteiligten im Kopf behalten. Wie großzügig im jeweiligen Gerichtsbezirk geurteilt wird, welche Interessen die Staatsanwaltschaft verfolgt und was man der Nebenklage anbieten kann, um dem Gericht zu zeigen, dass zwischen vermeintlichem Täter und Opfer wieder Frieden herrscht, weiß unser Team dank seiner Erfahrung und nicht zuletzt den seinen unterschiedlichen Köpfen.

Blicken Sie mit uns über den Tellerrand hinaus, damit wir Ihre Sache zu einem ganzheitlich guten Abschluss bringen können! In einem gemeinsamen Besprechungstermin besprechen wir gerne die verschiedenen Varianten der Verteidigung in der Revision und entscheiden gemeinsam über Ihre maßgeschneiderte Strategie.

Ausgangssituationen nach Urteilsverkündung.

  • Ist gegenüber Ihrer Person bereits ein strafrechtliches Urteil ergangen?
  • Sind Sie mit dem Urteilsspruch nicht einverstanden?
  • Sind Sie sich unsicher, ob die Einlegung eines Rechtsmittels gegen das Urteil erfolgversprechend ist?
  • Ist gegen ein zu Ihren Gunsten ergangenes Urteil seitens der Staatsanwaltschaft Berufung oder Revision eingelegt worden?

So helfen wir Ihnen für Berufung oder Revision.

Ablauf und Betreuung des Rechtsbeistands

  • Erstberatung mit eingehender Erörterung des bisherigen Verfahrensablaufs
  • Akteneinsicht (die nur durch den Rechtsanwalt möglich ist!)
  • Eingehende Beratungsphase nach Akteneinsicht zur Bestimmung der Zielsetzung
  • Erörterung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels und Auswahl aus Berufung oder Revision
  • Einlegen des Rechtsmittels
  • Begründung des Rechtsmittels

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Verhinderung der Rechtskraft eines nachteiligen Urteils
  • Berufungs- oder Revisionsurteil zu Ihren Gunsten
  • Zurückweisung des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft im Falle eines vorinstanzlichen Urteils zu Ihren Gunsten

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Im Strafrecht ist das Rechtsmittel grundsätzlich binnen einer Woche nach Verkündung des vorinstanzlichen Urteils einzulegen - eine Begründung kann jedoch später erfolgen
  • Gegebenenfalls Akteneinsicht zum vorinstanzlichen Verfahren innerhalb weniger Tage nach Beantragung
  • Beratung über die Erfolgsaussichten in der Regel binnen weiterer weniger Tage nach erfolgter Akteneinsicht
  • Die Dauer des Rechtsmittelverfahrens gegebenenfalls mit Hauptverhandlung wird maßgeblich von den Strafgerichten bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Kosten für die Erstberatung für Verbraucher sind begrenzt auf 190,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer.
  • Im Gespräch werden etwaige weitere Honorare für weitere Tätigkeiten aufgezeigt und erläutert.
  • In der Regel Honorarvereinbarung für die einzelnen Verfahrensabschnitte, insbesondere in Fällen, deren Umfang, Schwierigkeitsgrad und die überragende Bedeutung für den Betroffenen einen aufwändigeren Einsatz des Rechtsanwalts erfordern
  • Grundsätzlich Erstattung aller in den Vorinstanzen entstandenen Kosten durch die Staatskasse bei Erfolg des Rechtsmittels

Ihre Ansprechpartner in Sachen Strafrecht

Cüneyt Gençer

Cüneyt Gençer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

+49 911 37 66 76-0
gencer@gencer-coll.de