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Anwaltliche Schweigepflicht

Anwaltliche Schweigepflicht

Ihre Angelegenheit ist bei uns sicher und wird vertraulich behandelt. 

Verschwiegenheit: Pfeiler des Vertrauens.

Das Zurückhalten einzelner Informationen kann eine sorgfältig vorbereitete Verteidigung schnell zunichtemachen. Eine gute und erfolgversprechende Verteidigung braucht eine starke Vertrauensbasis.

Deshalb sind Anwälte zur Verschwiegenheit der ihnen anvertrauten Geheimnisse verpflichtet. So wird sichergestellt, dass ein Beschuldigter seinem Anwalt den ganzen Sachverhalt anvertrauen kann und nicht befürchten muss, dass vertrauliche Informationen weitergegeben werden.

Grundsätzlich sind auch sämtliche Dokumente im Besitz eines Anwalts vor Beschlagnahmung geschützt.

Deshalb versprechen wir – was selbstverständlich ist: Was mit unseren Anwälten für Strafrecht besprochen wird, bleibt bei dem jeweiligen Strafverteidiger und wird diskret behandelt.

Ihre Ansprechpartner in Sachen Strafrecht

Cüneyt Gençer

Cüneyt Gençer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

+49 911 37 66 76-0
gencer@gencer-coll.de