Immer mehr Paare leben unverheiratet in einer Lebensgemeinschaft, wenn sie eine Familie gründen. Gesetzlich betrachtet ist in diesem Fall nach der Geburt zunächst allerdings nur die Kindesmutter rechtlich anerkannter Elternteil des Kindes. Um dem biologischen Vater ebenfalls Rechte und Pflichten zu verschaffen, ist eine Vaterschaftsanerkennung vonnöten. Diese kann vor wie auch nach der Geburt des Kindes durchgeführt werden.
In weiteren Fällen, in denen beispielsweise während der Trennung der Eheleute ein Kind von einem neuen Lebenspartner zur Welt kommt, gilt dieses Kind zunächst als eheliches Kind. Hier gilt es Prozeduren einzuleiten, um dem biologischen Vater auch zu seiner Rolle als rechtlicher Vater zu verhelfen.
Die Anerkennung der Vaterschaft spielt eine juristische Rolle.
Die Anerkennung der Vaterschaft spielt nicht nur eine emotionale, sondern auch eine juristische Rolle. So knüpfen sich an die Vaterschaft gewisse Folgen wie Umgangsrecht, Unterhaltspflichten etc.
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