Wer Familienangehöriger eines Bürgers eines Drittstaats ist, kann zur Herstellung bzw. Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft einen Aufenthaltstitel erhalten. Wir beraten.
Mit seiner Familie zusammen zu sein ist für das Wohlbefinden und die mentale Gesundheit eines jeden einzelnen elementar, denn Familien gehören zusammen. Auch unterstützt eine Familienzusammenführung das Gelingen von Integration in einem fremden Land.
Trotz der zentralen Bedeutung von Ehe und Familie für die Gesellschaft und den im Grundgesetz verbrieften Schutz von Ehe und Familie, erschweren die Ausländerbehörden in erheblichen Maße den Familiennachzug von Ausländern. So ist laut Ausländerrecht zum Familiennachzug in der Regel ein Visum nötig. Auch werden die Bedingungen für einen Familiennachzug immer strenger, weshalb es sich lohnt, einen im Aufenthalts- und Familienrecht erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Gerne beraten wir Sie bei auftretenden Problemen in der Familienzusammenführung. Möchten Sie Ehegatten oder minderjährige Kinder nach Deutschland holen, prüfen wir die Möglichkeiten. Dem Aufenthaltsgesetz folgend, haben Migranten die Möglichkeit, zum Zwecke der Familienzusammenführung in der Bundesrepublik zu bleiben, wenn sie entweder mit einem deutschen Staatsangehörigen, einem Staatsbürger der EU oder einem sonstigen Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis verheiratet sind.
Wir beraten Sie in diesem hochsensiblen Feld und setzen uns dafür ein, dass Sie nach geltendem Recht wieder mit Ihrer Familie zusammen sein können.