Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen. Wir beraten Sie in Sachen Einbürgerung.
Nur wer viele Jahre in Deutschland gelebt hat und als integriert gilt, kann die Einbürgerung erlangen. Darüber hinaus wird ein gesicherter Lebensunterhalt vorausgesetzt. Die Behörden, die sich mit der Einbürgerung beschäftigen sind sehr streng und fordern zahllose Unterlagen für die Anträge, welche in oft langwierigen Verfahren geprüft werden.
Grundsätzlich kann unterschieden werden zwischen den sog. Anspruchs- und Ermessenseinbürgerungen. Je nach den tatsächlichen Voraussetzungen, z.B. dem Aufenthalt in Deutschland und familiären Beziehungen zu deutschen Staatsangehörigen, sind unterschiedliche zeitliche und rechtliche Vorgaben zu beachten. Sollten diese für eine Anspruchseinbürgerung erfüllt sein, so stehen den Behörden nur wenig Möglichkeiten zur Verfügung, diese nicht zu erteilen. Bei Ermessenseinbürgerungen besteht ein gewisser Spielraum für die Ausländerbehörde.
Wir kennen als Anwälte die Hürden, die errichtet werden, um die Einbürgerung zu erlangen. Hier ist Geduld und Durchsetzungsstärke gefragt, sowie die entsprechende Fachkenntnis, welche Voraussetzungen die entsprechenden Behörden an Migranten stellen. Somit können wir Sie von der ersten Minute und zielgerichtet zu Ihrem Vorhaben, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen, unterstützen.
Unsere auf Aufenthaltsrecht spezialisierten Anwälte in Nürnberg beraten Sie und unterstützen im behördlichen Wust bei der Erlangung der Einbürgerung.