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Anwalt für Einbürgerung Nürnberg

Anwalt für Einbürgerung

Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen. Wir beraten Sie in Sachen Einbürgerung.

Die Einbürgerung ist der letzte Schritt zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft.

Nur wer viele Jahre in Deutschland gelebt hat und als integriert gilt, kann die Einbürgerung erlangen. Darüber hinaus wird ein gesicherter Lebensunterhalt vorausgesetzt. Die Behörden, die sich mit der Einbürgerung beschäftigen sind sehr streng und fordern zahllose Unterlagen für die Anträge, welche in oft langwierigen Verfahren geprüft werden.

Grundsätzlich kann unterschieden werden zwischen den sog. Anspruchs- und Ermessenseinbürgerungen. Je nach den tatsächlichen Voraussetzungen, z.B. dem Aufenthalt in Deutschland und familiären Beziehungen zu deutschen Staatsangehörigen, sind unterschiedliche zeitliche und rechtliche Vorgaben zu beachten. Sollten diese für eine Anspruchseinbürgerung erfüllt sein, so stehen den Behörden nur wenig Möglichkeiten zur Verfügung, diese nicht zu erteilen. Bei Ermessenseinbürgerungen besteht ein gewisser Spielraum für die Ausländerbehörde.

Wir begleiten auf dem Weg zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit.

Wir kennen als Anwälte die Hürden, die errichtet werden, um die Einbürgerung zu erlangen. Hier ist Geduld und Durchsetzungsstärke gefragt, sowie die entsprechende Fachkenntnis, welche Voraussetzungen die entsprechenden Behörden an Migranten stellen. Somit können wir Sie von der ersten Minute und zielgerichtet zu Ihrem Vorhaben, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen, unterstützen. 

Unsere auf Aufenthaltsrecht spezialisierten Anwälte in Nürnberg beraten Sie und unterstützen im behördlichen Wust bei der Erlangung der Einbürgerung. 

Probleme bei der Einbürgerung?

  • Sie möchten die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben?
  • Sie möchten nach erfolgreicher Familienzusammenführung die Miteinbürgerung Ihres Ehepartners und Ihrer Kinder erreichen?
  • Ihr Antrag auf Einbürgerung wurde abgelehnt?
  • Ihr Heimatland verweigert Ihnen die Entlassung aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit?

So helfen wir Ihnen mit Ihrer Einbürgerung.

Ablauf und Betreuung unserer Beratung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens gegenüber der Einbürgerungsbehörde
  • Zunächst außergerichtliches Vorgehen mit geringen Kosten möglich
  • Kommt kein außergerichtliches Ergebnis zustande, gegebenenfalls Verfahren vor dem Verwaltungsgericht

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Bei Drittstaatsangehörigen: Erwirkung einer Einbürgerungszusicherung und der Genehmigung zur Ausscheidung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit
  • Bei Ablehnung des Antrags auf Einbürgerung: Vermeidung langwieriger und kostspieliger Klagen vor dem Verwaltungsgericht durch außergerichtliche Korrespondenz mit der Einbürgerungsbehörde möglich
  • Sofern keine außergerichtliche Einigung möglich: Klage gegen den Ablehnungsbescheid vor dem Verwaltungsgericht

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Detaillierte Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, nach Absprache
  • Die Dauer der Antragsbewilligung ist maßgeblich von der Mitarbeit der Beteiligten abhängig
  • Dauer des langwierigen Klageverfahrens wird maßgeblich durch die Verwaltungsgerichte vorgegeben

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • außergerichtliche Vertretung mit Vereinbarung von fairen Honorarpauschalen möglich
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos

Ihre Ansprechpartner in Sachen Staatsangehörigkeitsrecht