In Deutschland behalten laut Statistischem Bundesamt mittlerweile 60 Prozent der eingebürgerten Menschen ihre alte Staatsbürgerschaft. Wir beraten Sie.
Grundsätzlich sieht das deutsche Recht keine doppelte Staatsbürgerschaft vor, doch wie so häufig gibt es auch hier zahlreiche Ausnahmen. Etwa durch Geburt kann eine doppelte Staatsbürgerschaft erworben werden, wenn die Elternteile unterschiedliche Staatsbürgerschaften besitzen. Auch durch langjährigen Aufenthalt in Deutschland oder den Umstand, dass ein grundsätzlich erforderlicher Verlust der bisherigen Staatsbürgerschaft nicht möglich oder nur unter nicht zumutbaren Umständen möglich ist, können etwaige doppelte Staatsbürgerschaften durchgesetzt werden.
Zunächst entscheidet sich die Zulässigkeit der doppelten Staatsangehörigkeit danach, ob ein EU-Bürger oder ein Nicht-EU-Bürger die Deutsche Staatsangehörigkeit erlangen will. Es existieren zudem einige Sonderregelungen für einzelne Drittstaaten. Wir tragen Sorge dafür, dass Ihre Staatsangehörigkeit ordnungsgemäß festgestellt und zugelassen wird.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur doppelten Staatsbürgerschaft haben, wir helfen weiter – mehrsprachig und mit interkulturellem Weitblick.