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Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei

Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei

Der Beschluss Nr. 1/80 regelt das Aufenthaltsrecht türkischer Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Wir unterstützen Sie bei Anträgen und rechtlichen Problemen.

Ihre Rechte als türkischer Arbeitnehmer.

Türkische Staatsangehörige bilden mit etwa 1,5 Millionen die größte vertretene Gruppe ausländischer Mitbürger in der Bundesrepublik Deutschland. Ein gewisser Teil dieser Migranten sind türkische Arbeitnehmer mit ihren Angehörigen, die einen besonderen Status nach dem Assoziationsratsbeschluss Nr. 1/80 (ARB 1/80) genießen.

Was beutet das? Personen, die unter diesen Status fallen, erhalten formal eine befristete Aufenthaltserlaubnis, hinter der jedoch ein grundsätzlich unbefristetes europarechtliches Aufenthaltsrecht steht. Im Mai 2012 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass türkische Staatsangehörige, die unter den ARB 1/80 fallen, eine mindestens fünf Jahre gültige Aufenthaltserlaubnis beanspruchen können, aus der sich ihr Daueraufenthaltsrecht eindeutig ergibt. 

Sollten Sie als betroffener dieses Personenkreises eine Ausweisung erhalten haben, kann es sich demnach lohnen, dagegen vorzugehen. Wir prüfen, ob sich in der Anordnung Fehler befinden, oder aber die Ausweisung unwirksam aufgrund des oben beschriebenen internationalen Abkommens ist. Sprechen Sie uns an. 

Wir prüfen, ob Sie Anspruch auf einen Aufenthaltstitel haben.

Sie sind türkischer Arbeitnehmer und

  • Sie leben und arbeiten seit mindestens einem Jahr in Deutschland und möchten Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern?
  • Ihr Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wurde abgelehnt?
  • Sie sind ein Familienangehöriger eines Arbeitnehmer und Sie möchten Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern?

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens gegenüber der Ausländerbehörde
  • Zunächst außergerichtliches Vorgehen mit geringen Kosten möglich
  • Anforderung der Akten bei der Ausländerbehörde zur vollumfänglichen Überprüfung der rechtlichen Ausgangssituation
  • Rechtliche Prüfung, ob eine Aufenthaltserlaubnis gemäß dem Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei (ARB 1/80) erworben wurde
  • Kommt kein außergerichtliches Ergebnis zustande, gegebenenfalls Verfahren vor dem Verwaltungsgericht

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Schnelle Antragsbewilligung durch Abklärung des Sachverhaltes mit den zuständigen Behörden und Einholung der erforderlichen Zustimmungen
  • Gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder Verlängerung der bereits vorhandenen Aufenthaltserlaubnis

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Detaillierte Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, nach Absprache
  • Die Dauer der Antragsbewilligung ist maßgeblich von der Mitarbeit der Beteiligten abhängig
  • Dauer des Klageverfahrens wird maßgeblich durch die Verwaltungsgerichte vorgegeben

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos

Ihre Ansprechpartner in Sachen Aufenthaltsrecht

Cüneyt Gençer

Cüneyt Gençer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

+49 911 37 66 76-0
gencer@gencer-coll.de