Die Blaue Karte EU (EU Blue Card) richtet sich an besonders gut ausgebildete Drittstaatsangehörige. Unter welchen Voraussetzungen diese angeworben werden können, sollte für Arbeitgeber von Interesse sein - wir klären auf.
Wie in vielen Rechtsgebieten schlägt der Einfluss der EU auch im Bereich des Ausländerrechts immer häufiger durch. Im Hinblick auf die Einwanderung hochqualifizierter Drittstaatsangehöriger hat die EU-Richtlinie 2009/50/EG die sogenannte „Blaue Karte“ (bzw. „EU Blue Card“) eingeführt, die das deutsche Aufenthaltsgesetz inzwischen in § 18b Absatz AufenthG abbildet. Schon beim Lesen des Gesetzes wird klar: Um zu beurteilen, wer die spezifischen Voraussetzungen der Blauen Karte erfüllt, ist Fachkenntnis nötig. Aktuelle Gesetzesänderungen, wie die jüngst beschlossene Reform der Richtlinie, müssen außerdem beachtet werden.
Bei besonderer Qualifikation...
Um eine Blaue Karte oder EU Blue Card erhalten zu können, müssen Bewerber zuerst eine akademische Ausbildung, die dem deutschen Standard entspricht, abgeschlossen haben. Eventuell müssen ausländische Zeugnisse hierzu anerkannt werden. Gleichzeitig werden auch Anforderungen an den auszuübenden Beruf gestellt: Dieser muss nicht nur der erworbenen Qualifikation entsprechen, sondern auch mit mehr als dem gesetzlich festgelegten Basisgehalt entlohnt werden. Parallel zu den allgemeinen Erteilungskriterien sind dann auch noch die im Gesetz aufgezählten und von der Rechtsprechung ausgearbeiteten Ausschlussgründe zu beachten.
...besondere Vorteile.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Blue Card in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In bestimmten Mangelberufen ist außerdem die notwendige Gehaltsgrenze reduziert.
Für Arbeitgeber, die Spezialisten aus den bevorzugten Berufen anwerben möchten, ist daher die intensive Planung von Ausschreibung und Stellenprofil sowie die detaillierte Sichtung des Bewerberpools unerlässlich - dabei unterstützen wir Sie tatkräftig und mit dem Auge auf den Bedürfnissen Ihrer Firma.