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EU Blue Card

EU Blue Card

Die Blaue Karte EU (EU Blue Card) richtet sich an besonders gut ausgebildete Drittstaatsangehörige. Unter welchen Voraussetzungen diese angeworben werden können, sollte für Arbeitgeber von Interesse sein - wir klären auf.

Hochqualifizierte Fachkräfte für Ihr Unternehmen

Wie in vielen Rechtsgebieten schlägt der Einfluss der EU auch im Bereich des Ausländerrechts immer häufiger durch. Im Hinblick auf die Einwanderung hochqualifizierter Drittstaatsangehöriger hat die EU-Richtlinie 2009/50/EG die sogenannte „Blaue Karte“ (bzw. „EU Blue Card“) eingeführt, die das deutsche Aufenthaltsgesetz inzwischen in § 18b Absatz AufenthG abbildet. Schon beim Lesen des Gesetzes wird klar: Um zu beurteilen, wer die spezifischen Voraussetzungen der Blauen Karte erfüllt, ist Fachkenntnis nötig. Aktuelle Gesetzesänderungen, wie die jüngst beschlossene Reform der Richtlinie, müssen außerdem beachtet werden.

Bei besonderer Qualifikation...
Um eine Blaue Karte oder EU Blue Card erhalten zu können, müssen Bewerber zuerst eine akademische Ausbildung, die dem deutschen Standard entspricht, abgeschlossen haben. Eventuell müssen ausländische Zeugnisse hierzu anerkannt werden. Gleichzeitig werden auch Anforderungen an den auszuübenden Beruf gestellt: Dieser muss nicht nur der erworbenen Qualifikation entsprechen, sondern auch mit mehr als dem gesetzlich festgelegten Basisgehalt entlohnt werden. Parallel zu den allgemeinen Erteilungskriterien sind dann auch noch die im Gesetz aufgezählten und von der Rechtsprechung ausgearbeiteten Ausschlussgründe zu beachten.

...besondere Vorteile.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Blue Card in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In bestimmten Mangelberufen ist außerdem die notwendige Gehaltsgrenze reduziert.

Für Arbeitgeber, die Spezialisten aus den bevorzugten Berufen anwerben möchten, ist daher die intensive Planung von Ausschreibung und Stellenprofil sowie die detaillierte Sichtung des Bewerberpools unerlässlich - dabei unterstützen wir Sie tatkräftig und mit dem Auge auf den Bedürfnissen Ihrer Firma.

Herausfinden, was für Ihr Unternehmen das Beste ist

  • Wir beraten Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung, insbesondere zur EU Blue Card bzw. Blauen Karte
  • Wir weisen transparent auf Risiken hin
  • Wir prüfen Ausschreibungen und Stellenprofile, sichten den Bewerberpool und passen Anforderungen und Arbeitsunterlagen den gesetzlichen Anforderungen an
  • Wir unterstützen Sie bei der Anerkennung akademischer Abschlüsse und bei der Beantragung von Visum und Aufenthaltstitel
  • Wir beraten zu den Möglichkeiten der langfristigen Beschäftigung

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit eingehender Erörterung Ihrer spezifischen Bedürfnisse
  • Erörterung der Erfolgsaussichten, ggf. Prüfung von alternativen Vorgehensweisen, auch als tiefgehendes Gutachten
  • Prüfung Ihrer Ausschreibungen sowie des Bewerberpools
  • Begleitung im Anerkennungs- und Antragsverfahren, Kommunikation mit den Ausländerbehörden
  • Flexible Anpassung von Anträgen im Prüfverfahren
  • Regelmäßige Kommunikation mit den zuständigen Behörden zur Beschleunigung der Titelerteilung

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Detaillierte Vorbereitung der Antragsstellung
  • Vermeidung unnötiger Wartezeiten
  • Zügiger Erhalt von Visum und Aufenthaltstitel

Kosten und Gebühren

  • Kosten für die Erstberatung für Unternehmer sind begrenzt auf 290,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Im Gespräch werden etwaige weitere Honorare für weitere Tätigkeiten aufgezeigt und erläutert
  • In der Regel Honorarvereinbarung für die einzelnen Verfahrensabschnitte, insbesondere in Fällen, deren Umfang, Schwierigkeitsgrad und die überragende Bedeutung für den Betroffenen einen aufwändigeren Einsatz des Rechtsanwalts erfordern
  • Häufig Vorbereitung durch umfangreiche Gutachten zu transparent erläuterten Honoraren

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