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Gutachten Anwalt Nürnberg

Gutachten

Wir informieren Sie, ob und wann sich die Einholung eines Gutachtens nach einem Verkehrsunfall lohnt.

Gutachten nach einem Verkehrsunfall?

Nach einem Verkehrsunfall gibt es im Hinblick auf die Kostenübernahme bei Sachverständigengutachten einige Regeln zu beachten. Grundsätzlich muss der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung sämtliche dem unschuldigen Unfallbeteiligten entstandenen Kosten übernehmen. Hierzu gehören auch die Kosten eines Sachverständigengutachtens. 

In den meisten Fällen fordert der Sachverständige jedoch, dass der Auftraggeber die Kosten für seinen Einsatz vorstrecken muss. Hier kann eine Sicherungs-Abtretungserklärung helfen. Wir beraten Sie gerne im Rahmen der Unfallabwicklung. 

Beachten Sie zudem folgende Ausnahme: Bei Bagatellschäden, also Schäden die bis zu einer Schadenshöhe von 750,00 bis 800,00 EUR für einen Laien erkennbar sind, genügt ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt als Schadensdokumentation. Sind Sie sich daher unsicher, ob der Schaden diese Grenze überschreitet, sollten Sie stets zunächst einen Kostenvoranschlag einholen. 

Gerne klären wir Sie als Anwälte für Verkehrsrecht in Nürnberg im Rahmen einer Erstberatung über ein wirtschaftlich sinnvolles Vorgehen auf und empfehlen Ihnen ggf. ein zuverlässiges Sachverständigenbüro.

Ihre Ansprechpartner in Sachen Verkehrsrecht