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Widerrufsrecht Türkei

Das anwendbare Widerrufsrecht

Bei Verkaufsveranstaltungen im Rahmen einer Pauschalreise greifen auch beim Schmuckkauf oder Teppichkauf in der Türkei, Nordzypern, Zypern, Kreta, Griechenland, Marokko und Dubai gesetzliche Regelungen, die mit dem deutschen Verbraucherschutz bei Haustürgeschäften bzw. Kaffeefahrten vergleichbar sind.

So können Sie vorgehen.

Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten und die Ware zurückgeben bzw. mein Geld wiederbekommen?

Dem Käufer wird eine Widerrufsfrist von zwei Wochen eingeräumt. Entscheidend ist dabei, dass der Käufer vor dem Kauf über diese Möglichkeit belehrt wird. In der Praxis kommt dies jedoch so gut wie nie vor. Wenn dies nicht erfolgt ist, ist es möglich, auch noch zu einem späteren Zeitpunkt den Kauf zu widerrufen.

Bei Pauschalreisen kann deutsches Recht gelten

Unter bestimmten Voraussetzungen gemäß Art. 29 I Nr. 3 EGBGB kann ferner bei Vertragsabschlüssen, die ihren Schwerpunkt im Ausland haben, dennoch deutsches materielles Recht Anwendung finden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verkäufer die Auslandsreise, während der die Verkaufsveranstaltung stattfand, selbst mitorganisiert bzw. mit veranlasst hat. Damit kann der geschlossene Kaufvertrag auch gemäß dem deutschen Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften rechtswirksam widerrufen werden (§ 312 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Hier muss jedoch der Nachweis des Zusammenwirkens von Reiseveranstalter und Verkäufer erfolgen.

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens
  • Eingehende Beratung nach genauer Analyse Ihres Falles
  • gegebenenfalls Anforderung von sachverständigen Schätzungen zum Beleg von Preisdifferenzen
  • In den meisten Fällen außergerichtliche Einigung mit dem Händler auf Grundlage der anzuwendenden Gesetze

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Widerruf bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag auf Basis der gesetzlichen Grundlagen
  • In schwierigen Fällen Gestaltung einer einvernehmlichen, außergerichtlichen Lösung mit dem Ziel einer Kaufpreisminderung (häufig möglich)

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Detaillierte Beratung nach Vorlage der erforderlichen Daten
  • Das außergerichtliche Verfahren hängt im Wesentlichen von der erfolgreichen Zusammenarbeit aller Beteiligten ab
  • ein gerichtliches Verfahren kommt in den seltensten Fällen vor

Kosten und Gebühren

  • Abrechnung der gesetzlichen Gebühren oder zu fairen Honorarpauschalen für die außergerichtliche Vertretung möglich
  • Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten regelmäßig, hier übernehmen wir auch ohne weitere Kosten die Deckungsanfrage für Sie

Ihre Ansprechpartner in Sachen Verbraucherschutz für Urlauber