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Strafbefehl

Strafbefehl

Wenn ein Strafbefehl gegen Sie vorliegt, ist schnelles Handeln gefragt. Lassen Sie sich beraten.

Keine Zeit verlieren bei Strafbefehl!

Sollten Sie einen Strafbefehl erhalten haben, verfallen Sie nicht in Panik, sondern setzen Sie sich bestenfalls unmittelbar mit einem Fachanwalt für Strafrecht in Verbindung. Auch wenn im Strafbefehlsverfahren die Beteiligung eines Anwalts nicht zwingend notwendig ist, kann sie doch zahlreiche Vorteile mit sich bringen, die sich positiv auf den Ausgang des Verfahrens auswirken können. 

Unter anderem hat der Rechtsanwalt im Gegensatz zu Ihnen als Beschuldigter das Recht auf Akteneinsicht. Dies ermöglicht eine deutlich bessere Begründung des Einspruchs gegen den Strafbefehl. 

Ein Strafbefehlsverfahren kann als vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung leichter Kriminalität bezeichnet werden, bei dem ein schriftlicher Strafbefehl erlassen wird. Der wesentliche Unterschied zwischen einem Strafbefehl und einer Verurteilung vor Gericht liegt darin, dass derjenige der einen Strafbefehl zugestellt bekommen hat, nicht vor Gericht muss und sich somit die Vorführung als Angeklagter vor einem Richter und Staatsanwalt erspart. 

Nichtsdestotrotz ist ein Strafbefehl eine sehr ernste Angelegenheit, der mit dem nötigen Respekt begegnet werden sollte. Eine juristische Beratung durch einen im Strafrecht erfahrenen Anwalt bzw. Fachanwalt ist ratsam. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt in Nürnberg.

Liegt ein Strafbefehl gegen Sie vor?

  • Haben Sie einen Strafbefehl erhalten?
  • Möchten Sie gegen den darin erhobenen strafrechtlichen Vorwurf vorgehen?
  • Ist Ihrer Meinung nach die im Strafbefehl angesetzte Strafe, insbesondere die Tagessatzhöhe, zu hoch und möchten Sie einen hierauf beschränkten Einspruch einlegen?
  • Haben Sie bereits fristwahrend gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt und möchten wissen, wie die Erfolgsaussichten sind?
     

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Aufzeigen der möglichen Vorgehensweisen
  • Grundsätzlich zunächst fristwahrender Einspruch gegen den Strafbefehl spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung
  • Akteneinsicht (ist nur durch den Rechtsanwalt möglich! Sie selbst haben nach aktueller Rechtslage kein Recht zur Akteneinsicht!)
  • Eingehende Beratungsphase nach Akteneinsicht mit Festlegung der Zielsetzungen, ggf. Begründung des Einspruchs
  • Gegebenenfalls Hauptverhandlung

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Bestimmung der Verteidigungsstrategie
  • Freispruch bei erfolgreichem Einspruch
  • alternativ Einstellung des Verfahrens ggf. gegen Auflage
  • Strafmaßminderung

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Einlegung des Einspruchs spätestens binnen zwei Wochen nach Zustellung
  • Akteneinsicht innerhalb weniger Tagen nach Einlegung des Einspruchs
  • Beratung über die Erfolgsaussichten des Einspruchs sowie Begründung des Einspruchs in der Regel binnen weiterer weniger Tage nach erfolgter Akteneinsicht
  • Die Dauer des Einspruchsverfahrens gegebenenfalls mit Hauptverhandlung wird maßgeblich vom Strafgericht bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Kosten für die Erstberatung für Verbraucher sind begrenzt auf 190,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Im Gespräch werden etwaige weitere Honorare für weitere Tätigkeiten aufgezeigt und erläutert.
  • in der Regel Honorarvereinbarung für die einzelnen Verfahrensabschnitte, insbesondere in Fällen, deren Umfang, Schwierigkeitsgrad und die überragende Bedeutung für den Betroffenen einen aufwändigeren Einsatz des Rechtsanwalts erfordern

Ihre Ansprechpartner in Sachen Strafrecht

Cüneyt Gençer

Cüneyt Gençer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

+49 911 37 66 76-0
gencer@gencer-coll.de