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Scheidung Türkei Anerkennung

Scheidungsanerkennung Deutschland und Türkei

Wenn der Ehemann, die Ehefrau oder beide die türkische Staatsangehörigkeit haben, stellen sich bei einer Scheidung eine Menge Fragen. Hier können unsere erprobten Anwälte für Familienrecht in Nürnberg Sie optimal unterstützen. 

Binationale Ehen: Welches Recht gilt bei der Scheidung in der Türkei und in Deutschland?

Die Antworten darauf, nach welchem Recht eine binationale Ehe geschieden wird, richten sich mittlerweile entscheidend danach, wo die Ehepartner ihren Lebensmittelpunkt haben, soweit keine Rechtswahl getroffen wurde. 

Doch viele in Deutschland Geschiedene erkennen nicht die rechtliche Wichtigkeit der Thematik, ob ihre Scheidung auch in der Türkei anerkannt wird. In Deutschland erfolgte Scheidungen haben zunächst keine Bindungswirkung in der Türkei, es erfolgt auch keine Scheidungsmitteilung zwischen den beiden Staaten. 

Scheidungsanerkennung in der Türkei

Türkische Staatsangehörige müssen das in Deutschland ausgesprochene Scheidungsurteil in der Türkei mittels gerichtlichen Verfahrens anerkennen lassen, erst nach erfolgreicher Anerkennung ist die Scheidung auch in der Türkei vollzogen. Dieser Prozess bedarf einer kompetenten rechtlichen Beratung durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht

In unserer Kanzlei in Nürnberg klären wir Sie umfassend über die verschiedenen Fälle auf und können mit unseren Kooperationspartnern in der Türkei auch vor Ort rechtliche Beratung leisten. Sprechen Sie uns an. 

Typische Fragestellungen bei binationalen Scheidungen.

  • Anerkennung des deutschen Scheidungsurteils in der Türkei: Sie sind türkischer Staatsangehöriger und haben sich in Deutschland scheiden lassen (Scheidungsanerkennung Türkei)?
  • Anerkennung des türkischen Scheidungsurteils in Deutschland: Sie sind in der Türkei rechtskräftig geschieden und möchten das türkische Urteil auch in Deutschland anerkennen lassen (Scheidungsanerkennung Deutschland)?

So helfen wir Ihnen bei der Anerkennung der Scheidung in Deutschland und der Türkei.

Ablauf und Betreuung

Zunächst werden alle für die Scheidungsanerkennung zwingend notwendigen Urteilsausfertigungen und Beglaubigungen in Deutschland oder in der Türkei eingeholt. Danach erfolgt die Übersetzung dieser Scheidungspapiere, also beispielsweise die Übersetzung des türkischen Scheidungsurteils in die deutsche Sprache (oder umgekehrt in die türkische Sprache). 

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Vermeidung langer Postwege Deutschland/Türkei durch die Bevollmächtigung der Anwälte vor Ort durch beide Eheleute
  • Bei einer Scheidung in Deutschland: Schnelle gerichtliche Anerkennung des deutschen Scheidungsurteils in der Türkei, d.h. rechtskräftige Scheidung auch in der Türkei
  • Bei einer Scheidung in der Türkei: rasche Scheidungsanerkennung des türkischen Scheidungsurteils auch in Deutschland
  • Änderung des Familienstandes gegenüber den deutschen Behörden
  • Änderung des Familienstandes im türkischen Personenstandsregister

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung und Vertretung jederzeit und kurzfristig
  • Scheidungspapiere/Beglaubigungen etc. werden von den Behörden in der Regel innerhalb weniger Tage ausgestellt
  • Übersetzung der Papiere innerhalb weniger Tage 
  • Dauer des gerichtlichen Anerkennungsverfahrens wird von den Familiengerichten bestimmt; Anerkennungsverfahren in der Türkei können bei Vorliegen von Vollmachten beider Parteien kurzfristig durchgeführt werden

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
  • Faire Honorarpauschalen ohne Kostenrisiko

Ihre Ansprechpartner für Familienrecht in Nürnberg