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Rechtliche Rahmenbedingungen in der Türkei

Rechtliche Rahmenbedingungen in der Türkei

Nach der Gründung der türkischen Republik wurden alle wichtigen Gesetze neu gefasst. Erfahren Sie hier mehr. 

Rechtliche Rahmenbedingungen in der Türkei.

Nach der Gründung der türkischen Republik wurden alle wichtigen Gesetze neu gefasst. Die neue Gesetzgebung war letztlich eine direkte Übernahme westlichen Rechts. Die Rezeption des schweizerischen ZGB 1926 wurde zu einem Symbol des Übergangs von der islamischen zu einer säkularen Rechtsordnung. Gerade auch die deutsche Rechtsordnung war für die Türkei prägend, insbesondere im Handelsrecht. Investitionsfreudige Unternehmen aus Deutschland bewegen sich also rechtlich auf vertrautem Terrain.

Schweiz, Deutschland und Italien als Quellen der türkischen Rechtsordnung

1926 wurde das italienische Strafgesetzbuch von 1889 übernommen. Im Jahr 2004 wurde es nach europäischen Standards reformiert. Im selben Jahr wurde auch das türkische Handelsgesetz akzeptiert, das in weiten Teilen dem deutschen Vorbild folgt. Die Zivilprozessordnung des Kantons Neuchâtel von 1925 wurde 1927 vom türkischen Gesetzgeber kodifiziert und ist seitdem trotz zahlreicher Änderungen in Kraft. Dasselbe gilt für das Bankrotts- und Insolvenzgesetz, das 1927 ebenso von Neuchâtel übernommen wurde. Im selben Jahr wurde auch die deutsche Strafprozessordnung ins Türkische übersetzt und mit wenigen Änderungen kodifiziert.

Lösung in Streitfällen

Die türkische Gerichtsbarkeit ist entsprechend Artikel 138 der Verfassung unabhängig und unterliegt keinerlei Weisung. Gleichzeitig sind ausschließlich die türkischen Gerichte zuständig für die Durchsetzung und Vollstreckung von Ansprüchen. Das türkische Gerichtswesen besteht bei Straf- und Zivilsachen grundsätzlich aus zwei Instanzen: Tatsacheninstanz und Revision (temyiz) zum Kassationsgerichtshof  (Yargıtay). Eine Berufung existiert lediglich bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Investitionsrecht – Europa im Blick

Seit 1996 ist die Türkei in der Zollunion. Ende 2005 wurden die (mittlerweile ausgesetzten) EU-Beitrittsverhandlungen aufgenommen und große Reformbemühungen prägen seitdem die türkische Rechtslandschaft. Mittlerweile sind ausländische Investitionen in der Türkei nicht mehr genehmigungspflichtig. Der ausländische Kapitalanteil kann seitdem auch 100 % betragen. Die Mindestkapitalschwelle von fünfzigtausend US$ für jeden ausländischen Gesellschafter wurde ebenfalls abgeschafft. Mit ausländischem Kapital gegründete Unternehmen sind in der Türkei inländischen Unternehmen gleichgestellt.

Das türkische Gesellschaftsrecht

Das türkische Gesellschaftsrecht weist große Ähnlichkeiten mit den auch in Deutschland bekannten Gesellschaftsformen auf, nicht zuletzt weil das deutsche Handelsgesetzbuch im Jahre 1956 in den Grundzügen rezipiert wurde; zum Teil erhebliche Unterschiede zeigen sich dann erst bei genauerer Betrachtung der gesetzlichen Details.

Sozialversicherung in der Türkei

Die staatlichen Sozialleistungen in der Türkei fallen wesentlich geringer aus als in Deutschland. So liegt etwa das monatliche Kindergeld bei zirka 10 Euro. Andere Leistungen wie Sozialhilfe oder Pflegeversicherung gibt es (noch) nicht. Um alte und pflegebedürftige Menschen kümmert sich in der Regel die Familie.

Ihr Ansprechpartner in Sachen Unternehmensberatung

Cüneyt Gençer

Cüneyt Gençer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

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