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Haben Sie vor, in der Türkei eine Niederlassung zu gründen? Möchten Sie Ihre Leistungen am türkischen Markt anbieten?

Planen Sie, Mitarbeiter aus Deutschland in der Türkei bei einem Kunden einzusetzen? Wollen Sie ein Subunternehmen aus der Türkei beauftragen, einen Auftrag bei einem deutschen Kunden auszuführen?

Informieren Sie sich im kostenlosen Webinar über Ihre Möglichkeiten, diese Geschäfte rechtssicher durchzuführen.

Themen sind u.a.:

1. Unternehmensgründung in der Türkei (Vor- und Nachtteile unterschiedlicher Unternehmensformen wie u.a. Gründung, Steuern, Einlagenhöhe, Haftung)

2. Mitarbeitereinsatz in der Türkei (Aufenthaltsrecht, Visa, Arbeitserlaubnis, Entsendeauflagen)

3. Beauftragung von Subunternehmen aus der Türkei für Aufträge in Deutschland (Werkverträge)

Anmeldeschluss ist der 9. Mai 2023.

Anmeldung: eventanmeldung.ihk-koeln.de/rechtsfragentuerkei

Die Veranstaltung ist ein landesweites Angebot der IHK Köln und der IHK Mittlerer Niederrhein, unterstützt durch die IHK NRW - Die Industrie- und Handelskammer in Nordrhein-Westfalen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Cüneyt Gençer informiert im Gespräch über empfohlene Handlungsweisen im Falle einer Festnahme.

Im Rahmen eines Interviews nimmt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Cüneyt Gençer Stellung zu unterschiedlichsten Fragen zu den Herausforderungen als Strafverteidiger.

In einem von gencer & coll. durch den Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sebastian Kerner geführten Verfahren vor dem Amtgericht Nürnberg wurde eine von der Sparkasse Nürnberg erklärte Kündigung von sechs Prämiensparverträgen für unzulässig erklärt. Die Verträge waren zuvor im Wegen von Erbfällen auf eine Erbin umgestellt worden. Hierbei wurden neue Formulare durch die Sparkasse Nürnberg herausgegeben, die eine fixe Vertragslaufzeit von 1.188 Monaten, also 99 Jahren vorgesehen haben.

Mit Urteil vom 26.03.2020 (Az. C-66/19) hat der EuGH entschieden, dass eine von zahlreichen Banken und Sparkassen verwendete Formulierung zu Widerrufsinformationen in Darlehens- und Kreditverträgen nicht ordnungsgemäß ist, da diese nicht „klar und prägnant“ ist. Daher entsprechen diese Formulierungen nicht der europäischen Richtlinie 2008/48.